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   BSG, 27.06.1978 - 4 RJ 90/77   

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https://dejure.org/1978,8174
BSG, 27.06.1978 - 4 RJ 90/77 (https://dejure.org/1978,8174)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1978 - 4 RJ 90/77 (https://dejure.org/1978,8174)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1978 - 4 RJ 90/77 (https://dejure.org/1978,8174)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 8/78

    Weitere berufsfördernde Maßnahme

    Die Vorschrift des § 1241e Abs. 1 RVO hat den Sinn, daß derjenige Versicherte, der sich während einer Pause zwischen der medizinischen und berufsfördernden Rehabilitationsmaßnahme zur Verfügung des Rentenversicherungsträgers halten muß und nicht als Arbeitsunfähiger durch Krankengeld oder als Arbeitsfähiger durch Arbeitsentgelt in seiner wirtschaftlichen Existenz gesichert ist, vom Rentenversicherungsträger unterhalten werden muß, da dieser durch die Anordnung der Rehabilitationsmaßnahme den Betreuten an anderen Dispositionen hindert (vgl. Urteil des 4. Senats vom 27. Juni 1978 - 4 RJ 90/77 -).

    Rechtlich ist dabei von dem Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung auszugehen (vgl. Urteil des 4. Senats vom 27. Juni 1978 - 4 RJ 90/77 -); die Zumutbarkeit einer Beschäftigung richtet sich nach § 103 Abs. 1a des Arbeitsförderungsgesetzes.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20

    Zwischenübergangsgeld im Anschluss an eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Auch kommt vorliegend ein Anspruch allein nach § 71 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB IX in Frage, nachdem der Kläger nicht einmal auch nur behauptet hat, im Anschluss an die am 01.03.2018 beendete LTA arbeitsunfähig (i.S. des Krankenversicherungsrechts; s. dazu nur BSG 27.06.1978, 4 RJ 90/77, in juris, Rn. 17, st. Rspr.) gewesen zu sein (§ 71 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB IX).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2022 - L 10 R 1589/19

    Anspruch auf Überbrückungsübergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX a.F. bzw. § 71 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB IX n.F. ist dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung entnommen (statt vieler nur BSG, Urteil vom 27.06.1978, 4 RJ 90/77, in juris, Rdnr. 17 zur Vorgängervorschrift des § 1241e Abs. 1 Alt. 1 der Reichsversicherungsordnung).
  • BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 26/76
    In seiner Entscheidung vom 22" Mai 1974 (SozR 2200 5 1259 Nr. 1) hat der 4. Senat diese krankenversicherungsrechtliche Interpretation der Arbeitsunfähigkeit auch bei der Prüfung einer Ausfallzeit nach 9 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVG weiterhin befürwortet und in diesem Rahmen gegen einen "Tatbestand der Arbeitsunfähigkeit mit mehr oder weniger Eigengehalt" is der genannten Entscheidungen des 50 und 12° Senats ausführlich dargelegte Bedenken angemeldet° Diese hat der 4° Senat im Urteil vom 28. Februar 1978 aaO - wie dort ausdrücklich betont wird - nicht aufgegeben° Damit im Einklang hat er schließlich in den Urteilen vom 24, Mai 1978 (4 RJ 69/77) und 27. Juni 1978 (4 RJ 90/77) entschieden, daß der in 5 1241 e Abs. 1 RVG - und damit ebenfalls in der Rentenversicherung - enthaltene Begriff "arbeitsunfähig" dem der Krankenversicherung in EUR 182 Abs. 1 Nr. 2 RVG entsprechea.
  • BSG, 25.10.1995 - 5 RJ 46/94

    Antrag - berufsfördernde Maßnahme - medizinische Maßnahme - Rehabilitation -

    Selbst wenn die Notwendigkeit eines zeitlichen, sachlichen bzw inneren Zusammenhangs der Maßnahmen, die der 4. Senat des BSG aus dem Wortsinn "Weitergewährung" in § 1241e Abs. 1 RVO bzw "Weiterzahlung" in § 17 des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (Reha-AnglG) herleiten will (BSGE 46, 295, Urteil vom 27. Juni 1978 - 4 RJ 90/77 - = SozR 2200 § 1241e Nr. 4), nicht bestehen sollte, weil nach dem Wortlaut des § 1241e Abs. 1 RVO die objektiv bestehende Erforderlichkeit einer berufsfördernden Maßnahme genügt, läßt sich ein Anspruch des Klägers auf Überbrückungsübergangsgeld nicht herleiten.
  • BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 24/77
    Damit im Einklang hat er schließlich in de Urteilen vom 24. mai 4978 - 4 RJ 69/77 - und 27. Juni 4978 - 4 RJ 90/77 - entschieden, daß der in @ 4244e Abs. 4 BVD -.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 8 R 1768/19
    Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist auch im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI nach den zum SGB V entwickelten Kriterien zu beurteilen (BSG 27.06.1978 - 4 RJ 90/77 - BSGE 46, 295, 297 = SozR 2200 § 1241e Nr. 4 = juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 207/19
    Wird im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung vom Gesetzgeber der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" verwendet, so bemisst sich dieser nach den gleichen Kriterien wie der Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Juni 1978, Aktenzeichen 4 RJ 90/77 Rn 17; Kater, a.a.O. in Bezug auf die Norm des § 20 SGB VI).
  • SG Frankfurt/Oder, 09.11.2016 - S 22 R 227/15
    Wird im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung vom Gesetzgeber der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" verwendet, so bemisst sich dieser nach den gleichen Kriterien wie der Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Juni 1978, Aktenzeichen B 4 RJ 90/77 Rn 17; Kater, a.a.O. in Bezug auf die Norm des § 20 SGB VI).
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